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Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen. Eine Analyse der rassistischen Einstellung bringt vier wesentliche Elemente zum Vorschein: 1. Nachdrückliche Betonung von tatsächlichen oder fiktiven Unterschieden zwischen dem Rassisten und seinem Opfer. 2. Wertung dieser Unterschiede zum Nutzen des Rassisten und zum Schaden seines Opfers. 3. Verabsolutierung dieser Unterschiede, indem diese verallgemeinert und für endgültig erklärt werden. 4. Legitimierung einer - tatsächlichen oder möglichen - Aggression oder eines - tatsächlichen oder möglichen - Privilegs. Stefan Gaitanides, .pdf-Datei, nach Albert Memmi: Rassismus. Frankfurt am Main 1987, S. 164-178, ursprünglich “Racisme”, Artikel in der Encyclopædia Universalis. Paris 1972, S. 915 f
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