Arne Hoffmann

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Thomas Immanuel Steinberg

  Hexenjagd und Tätervolk

Arne Hoffmann ("Warum Hohmann geht und Friedman bleibt")  analysiert sorgfältig eine Hälfte des Problems.

 

Der Vorwurf des Antisemitismus sei in Deutschland zu einem Totschlag-Argument geronnen, meint Arne Hoffmann. Das versucht er, anhand der Antisemitismusdebatten von Möllemann bis Walser, aufzuzeigen. Als Paradebeispiel für Hexenjagd dient ihm der Fall Hohmann.  

Martin Hohmann, Bundestagsabgeordneter im katholischen Neuhof bei Fulda und CDU-Mitglied bis zum Rauswurf, wollte mit seiner Rede zum 3. Oktober 2003 darlegen, warum die Deutschen kein Tätervolk seien. Jüdische Bolschewisten hätten die Zarenfamilie, viele Popen und zahllose andere Menschen in Mittel- und Osteuropa umgebracht. Eugenio Pacelli, dem späteren Papst Pius XII., hätten bolschewistische Juden in der Münchner Nuntiatur eine Pistole auf die Brust gesetzt. Das hätte damals für Empörung gesorgt. Die Juden insgesamt seien dennoch kein Tätervolk, ebensowenig wie die Deutschen. Vielmehr habe sowohl jüdische wie deutsche Täter Gottlosigkeit ausgezeichnet. Fromme Deutsche und gläubig gebliebene Juden hätten sich an den jeweiligen Untaten nicht beteiligt. 

Kein Tätervolk

Hohmanns verschlungene Argumentationsfigur schätzen wohl nur Klerikal-Faschisten. Hohmann hat im Rahmen seines antikommunistischen und rassistischen Geschichtsverständnisses allerdings tatsächlich darzulegen versucht, weder Deutsche noch Juden seien ein Tätervolk. Die Mainstream-Presse behauptete sofort das Gegenteil: Hohmann habe die Juden als Tätervolk bezeichnet. Innere und äußere Parteifeinde wiederholten den falschen Vorwurf. Die judeophile Springer-Presse, sonst für jeden antikommunistischen Ausfall zu haben, überschlug sich schier vor Empörung über den strammen National-Katholiken. Hohmann flog aus der Partei und, mit der letzten Wahl, aus dem Bundestag. 

Der Autor Arne Hoffmann hat diesen und andere Fälle von falscher Beschuldigung sorgfältig nachgezeichnet: wer wen in welchem Organ als Antisemiten diffamiert hat; wie das Plattmachen im Rudel funktioniert; und daß die üblich gewordene Vermengung -  von Ablehnung israelischer Politik und Haß auf Juden als Juden - übel sei; übel sowohl für die jüdisch-israelische, wie für die deutsche Sache. 

Soweit zur Instrumentalisierung des Judeophobie-Vorwurfs, der einen Hälfte des Problems. Die andere hieß früher Kollektivschuld. Beim Ex-CDUler Hohmann heißt sie Tätervolk. Wir Deutsche seien kein Tätervolk, sagt er, genauso wenig wie die Juden. Worüber redet Hohmann? 

Deutsche Täter

Hundertausende, ja, Millionen Deutsche haben 1933 bis 1945 mitgewirkt an Diskriminierung, Mißhandlung, Vertreibung und Massenmord, erst im eigenen Land, dann in ganz Europa. Sie waren schuldig. Mitschuldig waren auch alle, die die Täter neben sich haben gewähren lassen. Mitschuldig waren schließlich auch die Abermillionen Deutschen, die von der Beute profitiert haben: Alle wußten, woher ihr Wohlstand bis kurz vor Kriegsende kam. Sie haben ihn meist widerspruchslos genossen. 

Fast alle Deutschen waren 1933 bis 1945 Täter oder mitschuldige Zuschauer. 

Doch Hohmann geht es ums heutige Volk, dessen Angehörige, wie er, überwiegend nach 1945 geboren wurden. Das heutige deutsche Volk, wir, seien kein Tätervolk. Von dieser Vorstellung geleitet, führt Hohmann in seiner Neuhofer Rede an: 

Ist die Bundesregierung bereit, sich auch für deutsche Zwangsarbeiter einzusetzen, nachdem für ausländische und jüdische Zwangsarbeiter 10 Milliarden DM zur Verfügung gestellt worden sind? Die Antwort war: Man könne die beiden Fälle nicht vergleichen. Die Bundesregierung wird sich gegenüber Rußland, Polen und der Tschechischen Republik auch nicht für eine symbolische Entschädigung und ein Zeichen der Genugtuung für die deutschen Zwangsarbeiter einsetzen.

Die Antwort ist nicht ungerecht, wie Hohmann insinuiert, sondern falsch. Man kann die beiden Fälle vergleichen. Man muß sie sogar vergleichen, um den grundlegenden, ja himmelschreienden Unterschied zu erkennen: 

Die deutschen Täter haben Polen, Rußland und andere Länder überfallen, Abermillionen zur Arbeit in Lagern gezwungen und mehrere Millionen Polen und geschätzte 20 Millionen Sowjetmenschen ermordet. Sie verwüsteteten beide Länder auf Jahrzehnte.

Ein Teil der Täter kam 1945 in Kriegsgefangenenlager und mußte dort teils mehrere Jahre arbeiten. Der fromme Katholik Martin Hohmann möchte nun von den überlebenden und den glücklicherweise nachgewachsenen Polen und Russen eine Entschädigung für die Gefangennahme und Zwangsarbeit der deutschen Täter haben, wenigstens eine symbolische. Seine Vorstellung lautet: Erst überfallen Deutsche ihre Nachbarn und erschlagen Millionen. Wenn die Überlebenden die Totschläger schließlich überwältigen und gefangen nehmen, haben diese Totschläger Anspruch auf Entschädigung bei denen, die zu töten sie gerade noch gehindert wurden.

Hitlerbefehl 

Folgender Passus in seiner Rede verrät, wie Hohmann zu der aberwitzigen Forderung an die Gepeinigten und ihre Nachkommen gelangt: 

Wir alle kennen die verheerenden und einzigartigen Untaten, die auf Hitlers Geheiß begangen wurden. Hitler, als Vollstrecker des Bösen, und mit ihm die Deutschen schlechthin, sind gleichsam zum Negativsymbol des letzten Jahrhunderts geworden.

Hitler, so Hohmann, habe befohlen. 

Feigheit

Befehlsverweigerer unter Hitler indes ordnet Hohmann so ein: 

Wer also im Angesicht drohender Gefahr seine Kameraden im Stich gelassen hat, handelte auch nach unserem heutigen Rechtsempfinden im höchsten Maße verwerflich. Der Bundestag sollte daher die Urteile gegen Wehrmachtsdeserteure nicht pauschal aufheben. (Presseerklärung vom 26. April 2002, lt. taz)

Der ehemalige CDU-Politiker bahnt mit seiner Auffassung weiteren deutschen Verbrechen den Weg: Bundeswehrsoldaten halfen 1999 Jugoslawien bombardieren und zerschlagen? Sie konnten nicht anders, denn Schröder, Scharping und Fischer haben alles befohlen. Befehlsverweigerer bei drohender Gefahr? Sind Kameradenschweine. Bundeswehrsoldaten nehmen Schaden in Afghanistan, am Horn von Afrika, im Sudan? Mit Hohmann kann Deutschland jederzeit Schadenersatz von denen verlangen, die unseren Männern da draußen ein Haar krümmen. 

Ablaß-Brief

Hohmann ging es mit seiner Rede vom 3. Oktober 2003 um einen General-Ablaß nicht nur für die vergangenen deutschen Verbrechen, sondern auch für die gegenwärtigen und künftigen. Hätten Parteipolitiker und Medien sich mit dem Inhalt von Hohmanns Rede auseinander gesetzt, dann hätten sie gestehen müssen: Sie teilen nicht seinen Argumentationsweg, aber seine Position. Die lautet:

Befehl ist Befehl

Deserteure sind zu verfolgen.* 

Doch Hohmann kam allzu plump daher mit seinen jüdischen Bolschewisten. Er wurde aus dem Verkehr gezogen. 

Nahezu geschlossen haben Parteipolitiker und Medien den leichten Weg gewählt und behauptet, Hohmann hätte die Juden als Tätervolk bezeichnet. Ach hätte doch Einer, hätte er doch die jüdischen Israelis als das bezeichnet, was sie sind: als mehrheitliche Parteigänger einer mörderischen Regierungspolitik. Dann hätten deutsche Politiker und Medien  - jetzt zum Beispiel - vor dem Problem gestanden, wie sie, selbst abermals Täter, die Schenkung von Atomträger-U-Booten an die israelische Tätermehrheit rechtfertigen. 

Arne Hoffmanns Buch über deutsche Hexenjagden im Namen des Kampfes gegen Antisemitismus umgeht Inhalt und Stoßrichtung der Hohmann-Rede. Das ist ein schwerer Mangel. Ähnlich wie sogenannte Diskursanalytiker weicht der Autor dem Kern seiner Aufgabe aus: zu klären, was der Fall ist; und das, was der Fall ist, dann mit dem zu vergleichen, was einer wie Hohmann darüber sagt. Arne Hoffmann hat eine große Chance vertan und dem Kampf gegen Hexenjagden einen Bärendienst erwiesen.

T:I:S, korrigiert am 24. November 2005

Arne Hoffmann: Warum Hohmann geht und Friedman bleibt. Antisemitismusdebatten in Deutschland von Möllemann bis Walser. Schnellroda: Edition Antaios 2005, 304 Seiten, (D) EUR 24,00

*Im Gegensatz zu einer vorschnellen Annahme tritt Martin Hohmann nicht für einen Bundeswehreinsatz in Afghanistan ein. MdB Martin Hohmann erklärte am 28.09.2005 zum Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr:  „Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fortsetzung des Afghanistaneinsatzes der Bundeswehr lehne ich mit folgender Begründung ab:
(…)  
2.) Nach Artikel 87a des Grundgesetzes stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf. Es ist nicht erkennbar, daß die deutschen Soldaten in Afghanistan unsere Heimat verteidigen oder vitale nationale Interessen den Einsatz zwingend erfordern. Wolkige Formulierungen wie "friedliches Zusammenleben der Völker" oder "Verteidigung der westlichen Wertegemeinschaft" erfüllen das Erfordernis der lebenswichtigen nationalen Interessen bei weitem nicht. Nein gesagt werden muß auch, weil diese Einsätze den schleichenden Übergang von einer Verteidigungsarmee zu einer Interventionsarmee und tendenziell zu einer Söldnertruppe markieren. Das Ende des Staatsbürgers in Uniform zieht herauf.“

Hohmann hält alllerdings offenbar einen Bundeswehreinsatz dann für geboten, wenn "vitale nationale Interessen den Einsatz zwingend erfordern". Die Formulierung ist ebenso wolkig wie die Formulierungen, die Hohmann zu Recht als wolkig bezeichnet. Auch ein Bundeswehreinsatz zur Wahrung "vitaler nationaler Interessen" außerhalb des Verteidigungsauftrags wäre Verfassungsbruch.

Dank für den wichtigen Hinweis an Hans PH Neidhardt.

T:I:S, 24. November 2005

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