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Mail-Antwort des Bundespresseamts vom 05.11.04 14:30:14 an den Webmasterdie unten stehende Rechercheanfrage an mir persönlich bekannte Medienkolleginnen und -kollegen ist korrekt wiedergegeben. Da sie nicht zur allgemeinen Veröffentlichung bestimmt war, ist die Nachricht in einem Punkt missverständlich und erklärungsbedürftig: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlt Arbeitslosengeld-II-Empfängern kein Honorar für ein Interview oder ein Bild.Tatsächlich zahlen wir den von uns beauftragten Fotofrafen und Bildagenturen ein marktübliches Bildhonorar. Die Fotografen bzw. Agenturen sind frei darin, aus diesem Honorar den Fotografierten eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Die Fotografierten treten ihr Recht am Bild ab. Mit freundlichen Grüßen Klaus Feldgen. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Endlich wissen
wir, wie das Presse- und Informationsamt zu seinen Informationen kommt: über
persönliche Bekannte von Herrn Feldgen. Punkt.
Das Bundespresseamt im Spätsommer 2004 an ...Liebe Kolleginnen und Kollegen, Klaus Feldgen. Was für Personen denn nun? Seine Bekannten? ...bereit.., unterhalb ihrer Qualifikation zu arbeiten? Die Fotojournalisten? Komm, ej, Feldgen, komm auf den Punkt. Sonst versteht's der Kanzler nicht. T:I:S, 10. November 2004
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