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SPD-Verbot

Liebe Leute,

wieso, frage ich mich, sollen wir von attac am 1. Mai gegen die Phantom-Gegner der NPD demonstrieren. Warum demonstrieren wir nicht gegen die Faschisten im Weißen Haus? Warum demonstrieren wir nicht gegen die völkerrechtswidrige Abtrennung des Kosovo? Warum demonstrieren wir nicht gegen die terroristische Besatzung Palästinas? Warum demonstrieren wir nicht gegen den Antiislamismus? Na ist doch klar, wie die Medien, so sorgen auch die als Nazis verkleideten V-Leute vom Verfassungsschutz für Ablenkung und Desinformation.

Gruß, Torben 

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Lieber Torben,

wir sollten.

Arno Funk vom DGB-Ortskartell Pinneberg sollte unterschreiben, daß er für ein Verbot der NPD ist. Er aber wollte zuerst die Sozialdemokatische Partei Deutschlands verbieten lassen, wegen des deutschen Überfalls auf Jugoslawien und wegen der deutschen Beteiligung an den Kriegen gegen Afghanistan und Irak. Funk wurde die weitere Mitwirkung im DGB verweigert.

Gruß, Thomas

T:I:S, 25. April 2008

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Thomas Immanuel Steinberg

Die NPD als Staatspopanz

Zu Rolf Gösssner: Geheime Informanten - und zu Kurt Paetzold 

Wann immer Parteien rechts vom etablierten Spektrum Stimmen gewannen, wann immer Neonazis sich formierten und begannen, Wirkung zu entfalten, erscholl der Ruf nach ihrem Verbot. 1952, schreibt Rolf Gössner in seinem sorgfältig recherchierten Buch über den Verfassungsschutz, mutete das Verbot der nazistischen Sozialistischen Reichspartei an wie der krampfhafte Versuch, die politische Symmetrie zu wahren. „Der eigentliche Feind indessen wurde in der zum Bollwerk gegen den Kommunismus ausgebauten Bundesrepublik links geortet.“ Mit einem jahrelangen Verfahren vor dem Bundesverfasungsgericht konnte dann die KPD, der eigentliche Feind, zermürbt, aufgerieben und schließlich 1956 ebenfalls verboten werden.  

45 Jahre nach dem Verbot der KPD, im Jahre 2001, beantragten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat erneut ein Parteienverbot: das Verbot der NPD und ihrer Teilorganisation, der Jungen Nationaldemokraten. Doch weit und breit war 2001 kein „eigentlicher Feind“ zu erkennen. Im Gegenteil. Einer der innerorganisatorischen Gründe für verstärkte Ausforschung der NPD durch den Verfasungsschutz lag laut Gössner darin, daß es keine nennenswerten linken Organisationen auszuforschen gab. Auf der Suche nach Betätigung und einer Rechtfertigung für den eigenen Bestand suchte der Verfassungschutz ausforschungswürdige linke Objekte, fand aber nur die rechte NPD. Er durchsetzte sie so gründlich mit V-Leuten, daß schon im März 2003 das ganze Verbotsverfahren scheiterte. Parteifunktionäre, deren Aussagen und Taten die Verbotswürdigkeit der NPD belegen sollten, waren tatsächlich vom Verfassungsschutz angeworben und bezahlt worden. Die vereinigten Antragsteller kamen in Beweisnot, und das Verfassungsgericht stellte das Verfahren ein.  

Gössner zeigt: Partiell hat der Verfassungsschutz den angeworbenen Funktionären und ihrer Partei die Entfaltung neonazistischer Aktivitäten erst ermöglicht. Teils half der Spitzellohn beim Lebensunterhalt, teils floß er in die Parteiarbeit. Etliche V-Leute stiegen in führende Funktionen der NPD auf, in denen sie Ziele und Taten der Partei entscheidend mitbestimmen konnten. Sie bestimmten auch mit,  legt Gössner nahe, und zwar aus Tarnungsgründen, so die staatliche Rechtfertigung, ganz im Sinne der Partei. Ein ehemaliger Polizeibeamter aus Niedersachsen berichtete der „Zeit“, daß  der Verfassungsschutz Niedersachsen V-Männer in der NPD gezielt zu rechtsextremistischen Straftaten ermutigt habe. V-Leute seien von ihren Führern im Verfassungsschutz richtiggehend dazu aufgestachelt worden, zum Beispiel „endlich einmal etwas gegen die zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in Braunschweig zu unternehmen“. Ein anderer V-Mann hatte selbst zu Protokoll gegeben, vom Verfassungsschutz zu seinen Taten angehalten worden zu sein.  

Angesichts solcher Praktiken, angesichts des einheilig gestellten Verbotsantrags und seines kläglichen Scheiterns beim  Bundesverfassungsgericht fragt Gössner: „Könnte es nicht sein, dass mit einem NPD-Verbot letztlich nur der starke Staat demonstriert werden sollte, hinter dem sich eine ziemlich schwache Demokratie verbirgt?“ Ein vom Verfassungsschutz aufgepflanzter Popanz also, den dann andere Staatsorgane im Handumdrehen sollten umwerfen können?  

Aus der Fülle des aufgearbeiteten Materials über das Zusammenwirken von Verfassungschutz und NPD-Funktionären zieht Rolf Gössner den Schluß: „Statt geheimer Dienste zur Bekämpfung von extremistischen Bestrebungen wäre der Aufbau einer offen arbeitenden, wissenschaftlichen Dokumentationsstelle zur Beobachtung, Erforschung und Analyse des Rechtsextremismus wesentlich sinnvoller.“ Sie wäre, meint er, weniger interessengeleitet als ein Regierungsgeheimdienst, sie wäre selbst kontrollierbar, und sie könnte besser analysieren und diagnostizieren, als der Verfassungsschutz es je getan hat.  

Gössner rät zu einer solchen offenen Beobachtung der Nazi-Szene, weil er Hoffnung in unseren Staat setzt und unser Gemeinwesen von Parteien nach dem Muster der NPD gefährdet sieht. Andere, zum Beispiel der Historiker Kurt Paetzold, haben längst die Hoffnung verloren und schätzen heute die nazistische Gefahr geringer ein als das, was schon da ist:  

„Diese kapitalistische Gesellschaft muss nicht faschistisch geprägt sein, um barbarisch zu werden. Sie ist es.“ „[M]it dem Fingerzeig auf die als [Nazi-]Nachfolger sich kenntlich machenden Rechtsextremisten ist nichts erwiesen. Diese Mannschaft hat keine Aussicht, an ein Staatsruder vorzudringen. Sie zu bekämpfen und zu illegalisieren gibt es Gründe genug. Doch unsere Frage heißt, anders gewendet, ob die Vorstellung begründet werden kann, dass die Regime der zwanziger bis vierziger Jahre rekonstruierbar sind. Und da lautet meine Antwort: Das Interesse an ihrer Installation fehlt.“  

Wenn Paetzold richtig liegt, dann dienen Nazi-Gruppen, wie auch Gössner andeutet, dem kapitalistischen Staat als Popanz - jedoch nicht zur Demonstration seiner Stärke, sondern gerade zur Ablenkung von ihr. Ein Schaukampf findet statt zwischen Neonazis, Verfassungschützern, staatstragenden Parteien und dem Bundesverfassungsgericht. In diesem Boxring aber haben ausgebildete, fachkundige Ringrichter, wie Gössner sie dem Staate andient, nichts verloren.

Rolf Gössner: Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates. Knaur 2003, € 12,90  

Kurt Paetzold: Der historische Platz des Faschismus in der Geschichte des 20. Jahrhunderts. 70 Jahre nach dem 30. Januar 1933. Einleitendes Referat auf der Konferenz in Jena im Januar 2003, S. 10 und 8

T:I:S, 19. Dezember 2003

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