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SPD-VerbotLiebe Leute, wieso, frage ich mich, sollen wir von attac am 1. Mai gegen die Phantom-Gegner der NPD demonstrieren. Warum demonstrieren wir nicht gegen die Faschisten im Weißen Haus? Warum demonstrieren wir nicht gegen die völkerrechtswidrige Abtrennung des Kosovo? Warum demonstrieren wir nicht gegen die terroristische Besatzung Palästinas? Warum demonstrieren wir nicht gegen den Antiislamismus? Na ist doch klar, wie die Medien, so sorgen auch die als Nazis verkleideten V-Leute vom Verfassungsschutz für Ablenkung und Desinformation. Gruß, Torben *
Lieber Torben, wir sollten. Arno Funk vom DGB-Ortskartell Pinneberg sollte unterschreiben, daß er für ein Verbot der NPD ist. Er aber wollte zuerst die Sozialdemokatische Partei Deutschlands verbieten lassen, wegen des deutschen Überfalls auf Jugoslawien und wegen der deutschen Beteiligung an den Kriegen gegen Afghanistan und Irak. Funk wurde die weitere Mitwirkung im DGB verweigert. Gruß, Thomas T:I:S, 25. April 2008 *Thomas Immanuel SteinbergDie NPD als StaatspopanzZu Rolf Gösssner: Geheime Informanten - und zu Kurt PaetzoldWann immer Parteien rechts
vom etablierten Spektrum Stimmen gewannen, wann immer Neonazis sich formierten
und begannen, Wirkung zu entfalten, erscholl der Ruf nach ihrem Verbot. 1952,
schreibt Rolf Gössner in seinem sorgfältig recherchierten Buch über den
Verfassungsschutz, mutete das Verbot der nazistischen Sozialistischen
Reichspartei an wie der krampfhafte Versuch, die politische Symmetrie zu wahren.
„Der eigentliche Feind indessen wurde in der zum Bollwerk gegen den
Kommunismus ausgebauten Bundesrepublik links geortet.“ Mit einem jahrelangen
Verfahren vor dem Bundesverfasungsgericht konnte dann die KPD, der eigentliche
Feind, zermürbt, aufgerieben und schließlich 1956 ebenfalls verboten werden. 45 Jahre nach dem Verbot
der KPD, im Jahre 2001, beantragten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
erneut ein Parteienverbot: das Verbot der NPD und ihrer Teilorganisation, der
Jungen Nationaldemokraten. Doch weit und breit war 2001 kein „eigentlicher
Feind“ zu erkennen. Im Gegenteil. Einer der innerorganisatorischen Gründe für
verstärkte Ausforschung der NPD durch den Verfasungsschutz lag laut Gössner
darin, daß es keine nennenswerten linken Organisationen auszuforschen gab. Auf
der Suche nach Betätigung und einer Rechtfertigung für den eigenen Bestand
suchte der Verfassungschutz ausforschungswürdige linke Objekte, fand aber nur
die rechte NPD. Er durchsetzte sie so gründlich mit V-Leuten, daß schon im März
2003 das ganze Verbotsverfahren scheiterte. Parteifunktionäre, deren Aussagen
und Taten die Verbotswürdigkeit der NPD belegen sollten, waren tatsächlich vom
Verfassungsschutz angeworben und bezahlt worden. Die vereinigten Antragsteller
kamen in Beweisnot, und das Verfassungsgericht stellte das Verfahren ein. Gössner zeigt: Partiell
hat der Verfassungsschutz den angeworbenen Funktionären und ihrer Partei die
Entfaltung neonazistischer Aktivitäten erst ermöglicht. Teils half der
Spitzellohn beim Lebensunterhalt, teils floß er in die Parteiarbeit. Etliche
V-Leute stiegen in führende Funktionen der NPD auf, in denen sie Ziele und
Taten der Partei entscheidend mitbestimmen konnten. Sie bestimmten auch mit, legt
Gössner nahe, und zwar aus Tarnungsgründen, so die staatliche Rechtfertigung,
ganz im Sinne der Partei. Ein ehemaliger Polizeibeamter aus Niedersachsen
berichtete der „Zeit“, daß der
Verfassungsschutz Niedersachsen V-Männer in der NPD gezielt zu
rechtsextremistischen Straftaten ermutigt habe. V-Leute seien von ihren Führern
im Verfassungsschutz richtiggehend dazu aufgestachelt worden, zum Beispiel
„endlich einmal etwas gegen die zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in
Braunschweig zu unternehmen“. Ein anderer V-Mann hatte selbst zu Protokoll
gegeben, vom Verfassungsschutz zu seinen Taten angehalten worden zu sein. Angesichts solcher
Praktiken, angesichts des einheilig gestellten Verbotsantrags und seines kläglichen
Scheiterns beim Bundesverfassungsgericht
fragt Gössner: „Könnte es nicht sein, dass mit einem NPD-Verbot letztlich
nur der starke Staat demonstriert werden sollte, hinter dem sich eine ziemlich
schwache Demokratie verbirgt?“ Ein vom Verfassungsschutz aufgepflanzter Popanz
also, den dann andere Staatsorgane im Handumdrehen sollten umwerfen können? Aus der Fülle des
aufgearbeiteten Materials über das Zusammenwirken von Verfassungschutz und
NPD-Funktionären zieht Rolf Gössner den Schluß: „Statt geheimer Dienste zur
Bekämpfung von extremistischen Bestrebungen wäre der Aufbau einer offen
arbeitenden, wissenschaftlichen Dokumentationsstelle zur Beobachtung,
Erforschung und Analyse des Rechtsextremismus wesentlich sinnvoller.“ Sie wäre,
meint er, weniger interessengeleitet als ein Regierungsgeheimdienst, sie wäre
selbst kontrollierbar, und sie könnte besser analysieren und diagnostizieren,
als der Verfassungsschutz es je getan hat. Gössner
rät zu einer solchen offenen Beobachtung der Nazi-Szene, weil er Hoffnung in
unseren Staat setzt und unser Gemeinwesen von Parteien nach dem Muster der NPD
gefährdet sieht. Andere, zum Beispiel der Historiker Kurt Paetzold, haben längst
die Hoffnung verloren und schätzen heute die nazistische Gefahr geringer ein
als das, was schon da ist: „Diese
kapitalistische Gesellschaft muss nicht faschistisch geprägt sein, um
barbarisch zu werden. Sie ist es.“ „[M]it dem Fingerzeig auf die als
[Nazi-]Nachfolger sich kenntlich machenden Rechtsextremisten ist nichts
erwiesen. Diese Mannschaft hat keine Aussicht, an ein Staatsruder vorzudringen.
Sie zu bekämpfen und zu illegalisieren gibt es Gründe genug. Doch unsere Frage
heißt, anders gewendet, ob die Vorstellung begründet werden kann, dass die
Regime der zwanziger bis vierziger Jahre rekonstruierbar sind. Und da lautet
meine Antwort: Das Interesse an ihrer Installation fehlt.“ Wenn Paetzold richtig liegt, dann dienen Nazi-Gruppen, wie auch Gössner andeutet, dem kapitalistischen Staat als Popanz - jedoch nicht zur Demonstration seiner Stärke, sondern gerade zur Ablenkung von ihr. Ein Schaukampf findet statt zwischen Neonazis, Verfassungschützern, staatstragenden Parteien und dem Bundesverfassungsgericht. In diesem Boxring aber haben ausgebildete, fachkundige Ringrichter, wie Gössner sie dem Staate andient, nichts verloren. Rolf Gössner: Geheime
Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates.
Knaur 2003, € 12,90 Kurt Paetzold: Der historische Platz des Faschismus in der Geschichte des 20. Jahrhunderts. 70 Jahre nach dem 30. Januar 1933. Einleitendes Referat auf der Konferenz in Jena im Januar 2003, S. 10 und 8 T:I:S, 19. Dezember 2003 *Steinberg Recherche Referent Texte 2008 Texte 2007 Texte 2006 Texte 2005 Texte 2004 Texte bis 2003 Karten Bilder Suchen Home nach oben
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